Personalausweis und Reisepass rechtzeitig bestellen!

Wichtige Informationen des Passamtes

Wenn Sie eine Reise planen, dann denken Sie bitte rechtzeitig daran, die Gültigkeit Ihrer Ausweise zu überprüfen.

Beachten Sie auch etwaige Sonderbestimmungen Ihres Urlaubslandes (ist ein Reisepass erforderlich? Mindestgültigkeit des Ausweises?, Sonderbestimmungen für Kinderreisepass?). Einzelheiten hierüber erfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt

Auch innerhalb des sogenannten Schengen-Raums, in dem keine Grenzkontrollen stattfinden, müssen Reisende ein gültiges Dokument mit sich führen. Bitte achten Sie auch, dass einige EU-Mitgliedsstaaten zeitweise das Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt haben und zurzeit wieder Grenzkontrollen durchführen.


Beachten Sie bitte folgende Hinweise, wenn Sie einen neuen Ausweis beantragen möchten

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses ist beim Bürgerbüro der Gemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6, zu stellen. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist wegen der Unterschriftsleistung bzw. der Abgabe des Fingerabdrucks unbedingt erforderlich.
  • Zur Antragstellung benötigen Sie den alten Ausweis, evtl. eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein biometrisches Passbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards).
  • Die aktuelle Bearbeitungszeit der Ausweisanträge erfragen Sie bitte im Bürgerbüro.
  • Es besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass bzw. Express-Reisepass zu erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass der richtige Ausweis gleich mit zu beantragen ist und dass ein weiteres Passbild benötigt wird.
  • Kinder brauchen eigene Ausweise.

Wichtige Hinweise für Familien, die eine Auslandsreise planen

Je nach Reiseziel benötigen Kinder einen Kinderreisepass, Reisepass oder innerhalb der Europäischen Union eine Personalausweis.

Bei der Beantragung der Dokumente für Kinder ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Für wen wird ein Kinderreisepass ausgestellt?

Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Geburtsurkunde oder alter Kinderreisepass sowie ein binomische Lichtbild.

Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

Das Dokument ist 1 Jahr gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Kinderausweise können verlängert werden, solange sie noch gültig sind.

Außerdem können die Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine Unterschrift leisten, ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Wie viel Kostet ein Kinderreisepass?

13,00 € für die Neuausstellung
6,00 € für die Verlängerung


Weitere Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Hilders (Tel. 06681/960810 oder per e-mail: gemeinde@hilders.de).