Abwasser - Änderungsanzeige

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekanntzugeben.

Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 25, Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Marktgemeinde Hilders.

Bitte nutzen Sie unseren Vordruck für Ihre Änderungsanzeige.

Bei Fragen oder beim Ausfüllen der Vordrucke sind die Mitarbeiter der Gemeindekasse Hilders gerne behilflich.