Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus 2021

Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitteilte, stehen weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Nach den Richtlinien können vom Eigentümer oder Angehörige bewohnte Wohnungen mit einem Kostenzuschuss von 50 % der Kosten bis Maximum Gesamtkosten von 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden.
Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, so dass für einen Umbau bzw. Einbau eines Bades oder einer Küche jeweils bis zu 5.000 Euro,
für einen Treppenlift / Aufzugseinbau 6.000 Euro und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro bereitgestellt werden können.
Die Mittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben.
Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, deren Bau vor Bewilligungnoch nicht begonnen wurde.

Für nähere Informationen bitten wir Sie, sich für Baumaßnahmen im Landkreis mit demFachdienst Bauen und Wohnen, Herrn Bernd Möller, Telefonnummer: 0661-6006-7065 inVerbindung zu setzen.

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