Um für den Landkreis Fulda weiterhin eine einheitliche Regelung zu schaffen, haben die Bürgermeister des Landkreises Fulda daher erneut über die Durchführungsmöglichkeit privater Feiern in Bürgerhäusern beraten.
Aufgrund des Anstiegs des Infektionsgeschehens vornehmlich nach privaten Feierlichkeiten wurde beschlossen, dass voraussichtlich bis 31.01.2021 (derzeitige Gültigkeit der neuen Verordnung) keine privaten Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen etc.) in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt werden dürfen.
Wir bedauern diese Einschränkung, möchten Sie jedoch hiermit rechtzeitig informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Feier auf einen Gastronomiebetrieb mit eigenen bzw. angeschlossenen Räumlichkeiten auszuweichen.
Über Änderungen dieser Regelung werden wir Sie in den Ortsnachrichten des Hilderser Blättchens und auf unserer Internetseite www.hilders-news.de informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!