Regelung zur Durchführung von privaten Veranstaltungen in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit der aktuellsten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 19.10.2020) wurden für Hessen u.a. die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen neu geregelt bzw. überarbeitet. Private Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen sind nach der aktuellen Verordnung untersagt. Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden ist weiterhin angeordnet.

Um für den Landkreis Fulda weiterhin eine einheitliche Regelung zu schaffen, haben die Bürgermeister des Landkreises Fulda daher erneut über die Durchführungsmöglichkeit privater Feiern in Bürgerhäusern beraten.

Aufgrund des Anstiegs des Infektionsgeschehens vornehmlich nach privaten Feierlichkeiten wurde beschlossen, dass voraussichtlich bis 31.01.2021 (derzeitige Gültigkeit der neuen Verordnung) keine privaten Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen etc.) in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt werden dürfen.

Wir bedauern diese Einschränkung, möchten Sie jedoch hiermit rechtzeitig informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Feier auf einen Gastronomiebetrieb mit eigenen bzw. angeschlossenen Räumlichkeiten auszuweichen.

Über Änderungen dieser Regelung werden wir Sie in den Ortsnachrichten des Hilderser Blättchens und auf unserer Internetseite www.hilders-news.de informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

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