Aktuelles zur Corona-Pandemie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist am 09. Mai 2020 in Kraft getreten. Diese regelt nun die Bedingungen, unter denen eine stufenweise Rückkehr in eine gewisse Form der Normalität unter Pandemiebedingungen möglich ist. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen wie gemeinsames Grillen oder Picknicken, sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Sie sind generell dazu geeignet, das Abstandsgebot zu gefährden. Die Wahrnehmung von Kultur-und Bildungsangeboten sowie Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind unter strengen Voraussetzungen ebenfalls erlaubt. Es gilt weiterhin die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen und öffentlichem Personenverkehr. Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen sind selbstgeschneiderte Masken aus Baumwolle, Schals, Loops und Tücher.

 

Alle Details der neuen Verordnung lesen Sie online unter:

wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des weiterhin dynamischen Geschehens in der aktuellen pandemischen Lage die Regelungen der Verordnung ständig überprüft und evaluiert werden.

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