Das Wählerverzeichnis für die anstehende Europawahl wurde erstellt. Ab heute haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro der Marktgemeinde Hilders zu beantragen. Dies können Sie persönlich oder schriftlich (auch per Fax oder eMail) tun. Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen (siehe Hinweise unten). Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie nicht zwingend Ihre Wahlbenachrichtigung, wenn Sie sich anderweitig ausweisen können bzw. persönlich bekannt sind.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten voraussichtlich bis Ende April per Post zugestellt werden. Gesetzliche Frist ist der 04.05.2019. Sollten Sie nach diesem Termin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber denken, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt (Tel. 06681 – 960811, Mail: schmitt@hilders.de).
Beantragung Briefwahlunterlagen im Internet
Wie bei der Landtagswahl im Jahr 2018 haben Sie auch bei der Europawahl wieder die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Marktgemeinde Hilders zu beantragen. Bitte klicken Sie hier.
Wahlrecht für EU-Ausländer
Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen EU-Staaten können auf Antrag ebenfalls in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Ein entsprechendes Infoschreiben erhalten allen Betroffenen in diesen Tagen. Haben Sie bereits bei einer vergangenen Wahl einen entsprechenden Antrag gestellt, werden Sie bei der anstehenden Europawahl automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen; Sie erhalten dann kein Infoschreiben, sondern eine normale Wahlbenachrichtigung.