Hilfe für die Steuererklärung

FRANKFURT AM MAIN. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für Verheiratete. 2023 liegt er bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt läuft mittlerweile automatisch. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte jedoch diese Beträge überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,1 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 12. Januar 2023
Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
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