„2-G plus“ - Regelung gilt in der Ulsterwelle ## Update 28.01.2022 ##

Für den Besuch in der Ulsterwelle gilt derzeit Regelung „2-G plus“.

Diese Regelung greift, da im Landkreis Fulda die 7-Tage-Inzidenz über 350 liegt.

Danach haben auch weiterhin nur geimpfte und genesene Personen die Möglichkeit, die Ulsterwelle zu besuchen. Neu ist nun, dass auch dieser Personenkreis zusätzlich einen Negativnachweis in Form eines Tests vorlegen muss. Dies kann ein Schnelltest (kein Selbsttest), ein PCR-Test oder das Schul-Test-Heft sein.

Die vorher beschriebene Testpflicht für Geimpfte und genesene entfällt aber wiederum, wenn der Nachweis einer „Booster-Impfung“ vorgelegt werden kann.

Der Nachweis der "Booster-Impfung" gilt unmittelbar nach der Impfung (die 14-tägige Wartezeit entfällt).

## UPDATE 28.01.2022 ## Die Testnachweispflicht entfällt auch für Personen, die "frisch doppelt geimpft sind" - das heißt, wenn die zweite Imfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Ausgenommen von den oben genannten Regelungen sind Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie bei Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt; das bedeutet, es reicht auch die Vorlage eines Testnachweises wie oben beschrieben.

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