Das Land Hessen hat gestern Abend eine neue Coronavirus-Schutzverordnung veröffentlicht, die bereits ab heute gilt. Eigentlich hatte die bisherige Verordnung noch eine Gültigkeit bis zum 28.11.2021.
Für den Betrieb der ULSTERWELLE ergibt sich eine Veränderung:
Danach dürfen wir nur öffnen, wenn das 2G-Modell (geimpft oder genesen) umgesetzt wird. Es muss beim Betreten des Bades also ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Die bisher geltenden Ausnahmen von der Nachweispflicht bleiben weiter bestehen:
- Die Nachweispflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Schnelltest oder Schultestheft reicht aus
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht impfen lassen können: Schnelltest reicht aus
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung!