2-G Pflicht gilt ab sofort in der Ulsterwelle

Das Land Hessen hat gestern Abend eine neue Coronavirus-Schutzverordnung veröffentlicht, die bereits ab heute gilt. Eigentlich hatte die bisherige Verordnung noch eine Gültigkeit bis zum 28.11.2021.

Für den Betrieb der ULSTERWELLE ergibt sich eine Veränderung:

Danach dürfen wir nur öffnen, wenn das 2G-Modell (geimpft oder genesen) umgesetzt wird. Es muss beim Betreten des Bades also ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Die bisher geltenden Ausnahmen von der Nachweispflicht bleiben weiter bestehen:

  1. Die Nachweispflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Schnelltest oder Schultestheft reicht aus
  3. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht impfen lassen können: Schnelltest reicht aus

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung!

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