Korrektur zu den Amtlichen Bekanntmachungen im Hilderser Blättchen vom 05.08.2021 (Nummer 31)

Aufgrund eines internen Fehlers wurden in den Amtlichen Bekanntmachungen im Hilderser Blättchen vom 05.08.2021 in folgenden Bebauungsplanänderungen falsche Fristen zur Beteiligung der Offenlage angegeben:

 

• Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Hilders, Ortsteil Eckweisbach Nr. 3 „Kehlig“

• Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Hilders, Ortsteil Liebhards Nr. 2 „Kehlig“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08.2021 bis 20.09.2021 statt! Die Frist vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 ist fehlerhaft!!

 

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen!

 

06.08.2021

 

gez. Der Gemeindevorstand

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