Bürgermeisterwahl am 22. November 2020 - Fehler in den Wahlbenachrichtigungen

Leider wurde auf den Wahlbenachrichtigungen, die allen Wahlberechtigten bis zum 1. November 2020 zugestellt worden sind, ein falsches Datum abgedruckt. Es handelt sich um die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl. Versehentlich wurde hier seitens des Rechenzentrums der 12. April 2020, 13 Uhr, abgedruckt.

Das korrekte Datum für die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl ist der 4. Dezember 2020, 13 Uhr.

Wir bitten um Beachtung!

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