Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Für diejenigen Leistungen der Marktgemeinde Hilders, für die eine Gebühr bzw. ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Gebühren bzw. Entgelte mit Ausnahme der Benutzungsgebühren des Freizeitbades Ulsterwelle.

Für die Wasserlieferungen ergibt sich anstatt einer Wasserverbrauchsgebühr nach § 23 Abs. 3 Wasserversorgungssatzung von brutto 1,55 Euro je Kubikmeter eine Wasserverbrauchsgebühr von brutto 1,52 Euro je Kubikmeter. Für die Grundgebühr nach § 23 Abs. 4 Wasserversorgungssatzung ergibt sich anstatt brutto 3,75 Euro pro Monat eine Grundgebühr von brutto 3,68 € pro Monat.

Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Verwaltungsgebühren, Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Eine Zwischenablesung ist nicht notwendig.

Bei unterjährigen Abrechnungen (z.B. Eigentumswechseln) ist der jeweils gültige Umsatzsteuersatz anzuwenden.

Für die Benutzungsgebühren des Freizeitbades Ulsterwelle und alle weiteren Einrichtungen der Marktgemeinde Hilders ändern sich die Bruttogebührensätze nicht.


Der Gemeindevorstand

Hubert Blum, Bürgermeister

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