Weiteres Vorgehen der Hessischen Landesregierung in der Corona-Krise

Folgende Punkte wurden für Hessen vereinbart:

  • Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen.    Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. – 29. Mai statt.
  • Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die  Landesregierung hat jedoch beschlossen, die Notbetreuung weiter auszubauen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige.
  • Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibt in Hessen zunächst bestehen. Es sollen besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt werden, um maximalen Schutz zu erreichen und zugleich sozialen Kontakt zu ermöglichen.
  • Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen für Hessen richten sich nach dem Beschluss von Bund und Ländern.
  • Das bisherige Kontaktverbot bleibt bis zum 3. Mai 2020 bestehen. Das bedeutet, auch weiterhin dürfen sich Personen maximal zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
  • Erste Lockerungen der Beschränkungen gibt es im Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab kommende Woche wieder öffnen.  Dabei müssen strenge Schutzkonzepte mit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten sowie Warteschlangen vermieden werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Unabhängig von ihrer Größe können Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive ab dem 20. April öffnen.
  • Restaurants und Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Für diese Betriebe sind wie bisher nur Bestellungen zum Mitnehmen und Lieferungen möglich.
  • Neu ist, dass ab Montag auch Eisdielen ausliefern dürfen. Bislang waren sie davon ausgenommen.
  • Friseure dürfen ihre Läden ab dem 4. Mai öffnen. Auch für sie gelten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
  • Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben sie bis mindestens 31. August 2020 verboten.
    Die Landesregierung empfiehlt, dass die Menschen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen Alltagsmasken tragen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen. Eine Maskenpflicht wird nicht eingeführt. Medizinische Schutz- und Atemmasken sollen dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben, die sie für die Behandlung von Patientinnen und Patienten dringend benötigen.
  • Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen. Mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner soll zur Verfügung stehen. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt Online- Schulungen durch.
Zurück