Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020

Die Landesregierung hat am Dienstag die von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus präzisiert und mit einer Verordnung umgesetzt.

Diese weiteren Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, ist dabei das oberste Gebot. Geschlossen werden aus diesem Grund ab Mittwoch beispielsweise Bars, Diskotheken, Theater und Museen sowie Sportanlagen, Fitnessstudios und Spielplätze.

Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Poststellen, Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte bleiben geöffnet.

 

Die Verordnung ist hier abrufbar.

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