Anzeige von Brauchtumsfeuern (Hutzelfeuer)

Anmeldung bitte bis spätestens 07.02.2024

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Meldung.

Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Haupt- und Ordnungsamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders, bis spätestens 07.02.2024 anzumelden. Anmeldungen können auch per Mail an hauptamt@hilders.de gesendet werden.

Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei der Gemeinde Hilders und auf unserer Homepage unter www.hilders.de/formulare erhältlich.

Zulässige Brennmaterialien:
Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Unzulässig:

  • Beschichtetes und behandeltes Holz
  • Sonstige Abfälle (z.B. Altreifen, etc.)
  • andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte (auch nicht zum Anzünden)
     

Wichtiger Hinweis:
Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst zwei Tage vor Abbrennen erfolgen, um nistende Tiere zu schützen.

Ihre Marktgemeinde Hilders

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