Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften müssen Grabmale einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.

Im September wird die jährliche Grabmalprüfung der Gemeinde Hilders durchgeführt. Dabei werden zur Unfallverhütung die Grabsteine nach einem festgelegten Verfahren auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Es kann passieren, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursacht werden. Eine Ursache dafür kann sein, dass die Standfestigkeit durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Beschäftigten auf dem Friedhof als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten.

Die Grabmalprüfung wird mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vorgenommen. Bei der Prüfung wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (das entspricht etwa 30 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen.

Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten benachrichtigt. Droht das Grabmal umzustürzen, wird es vom Bauhof gesichert.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteines an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Aus diesem Grund wird die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Gemeindeverwaltung auch im Sinne der Nutzungsberechtigten durchgeführt, da durch diese Prüfung Unfällen vorgebeugt wird.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

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