Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr wieder das Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ (HALM C.1.) beantragt werden kann.
Diese fünfjährige Fördermaßnahme kann mit der einjährigen Grundverpflichtung gemäß Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen“ kombiniert werden.
Darüber hinaus kann die Tierschonende Mahd ebenfalls über das HALM2-Programm beantragt werden.
Die Antragstellung ist über das bekannte Agrarportal https://agrarportal-hessen.de möglich.
Aufgrund bestehender IT-Sicherheitsregelungen, wird es in vielen Fällen notwendig sein, ein neues Passwort über das Agrarportal Hessen zu generieren. Diese Möglichkeit wird sowohl auf der Startseite des Agrarportals, als auch auf der Landkreis-Webseite (www.landkreis-fulda.de / Landwirtschaft / Agrarförderung / HALM) beschrieben.
Interessierte können sich bei Rückfragen an den zuständigen Bearbeiter oder die zuständige Bearbeiterin im Fachdienst Landwirtschaft unter Telefon 0661 6006-0 wenden.
Weitere Informationen zu den Neuerungen der HALM2-Maßnahmen gibt es auf der Webseite des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de.
Die bestehenden Verpflichtungen aus 2022 bleiben weiterhin bestehen und müssen nicht erneuert werden.