Der Landkreis Fulda informiert: Wohnungsbauförderung Hessen

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus 2023

Seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wurde mitgeteilt, dass auch im Jahr 2023 weiterhin Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen im selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stehen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt.

Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Um- oder Einbau eines Bades oder einer Küche stehen weiterhin bis zu 5.500 Euro, für den Einbau eines Aufzuges oder Liftes bis zu 6.500 Euro und für alle anderen Maßnahmen bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Behinderung notwendig sein, es darf sich nicht um reine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handeln.

Die Anträge im Rahmen der Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Der Kostenzuschuss ist kombinierbar mit Mitteln der Pflegekassen. Die Fördermittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben.

Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internetseite der WIBank unter www.wibank.de sowie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda. Ansprechpartner ist Herr Kilian Leitschuh unter der Telefonnummer 0661 6006 7078 oder per E-Mail an kilian.leitschuh@landkreis-fulda.de.

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