Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das „Nationale Naturmonument Grünes Band Hessen“ ist die hessische Teilnahme am deutschlandweiten Verfahren, die ehemalige innerdeutsche Grenze zum Naturmonument zu erklären.
Gemäß § 2 Abs.3 des „Gesetzes zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen“, welches am 26.01.2023 vom hessischen Landtag verabschiedet wurde, liegen die Karten der gesamten Gebietskullisse ab sofort im Bürgerbüro für alle interessierten Bürger*innen zur Einsicht bereit. Das Kartenwerk umfasst 37 farbige Karten sowie eine Legende.
Für die Einsicht kann nach Absprache mit dem Bürgerbüro ein Raum zur Verfügung gestellt werden.