Nationales Naturmonument Grünes Band Hessen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das „Nationale Naturmonument Grünes Band Hessen“ ist die hessische Teilnahme am deutschlandweiten Verfahren, die ehemalige innerdeutsche Grenze zum Naturmonument zu erklären.

Gemäß § 2 Abs.3 des „Gesetzes zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen“, welches am 26.01.2023 vom hessischen Landtag verabschiedet wurde, liegen die Karten der gesamten Gebietskullisse ab sofort im Bürgerbüro für alle interessierten Bürger*innen zur Einsicht bereit. Das Kartenwerk umfasst 37 farbige Karten sowie eine Legende.

Für die Einsicht kann nach Absprache mit dem Bürgerbüro ein Raum zur Verfügung gestellt werden.

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