Tourismus fair und nachhaltig finanzieren: Die Tourismusabgabe

Tourismus ist für viele Städte und Gemeinden einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche. Vom Tourismus profitieren Gäste, Einwohner, Unternehmen – nicht nur aus der Tourismusbranche – und die Kommunen selbst. Tourismus bringt Aufschwung in strukturschwache ländliche Gebiete. Erfolg im Tourismus ist kein Selbstläufer. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Gefragt sind attraktive, qualitativ hochwertige und zeitgemäße touristische Angebote, die kontinuierlich verbessert werden. Nur so kann der Rhöntourismus wettbewerbsfähig bleiben. Aber Qualität kostet Geld. Viele Städte und Gemeinden stehen vor massiven Finanzproblemen. Tourismusfinanzierung ist eine freiwillige Aufgabe, für die häufig zu wenig Geld zur Verfügung steht. Wenn aber Radwege zu Hindernisparcours werden, Bäder schließen müssen oder Öffnungszeiten der Touristinformationen eingeschränkt werden, sinkt die Attraktivität eines Tourismusortes. Eine moderne touristische Infrastruktur mit positiven Effekten für die gesamte Wirtschaft zu erhalten und auszubauen ist auch unser vorrangiges Anliegen. Nur so bleibt die Rhön ein innovatives, attraktives und erfolgreiches Reiseziel. Unsere Lösung: Die Tourismusabgabe. Die Tourismusabgabe bietet Kommunen die Möglichkeit, für die Finanzierung ihrer touristischen Infrastruktur und des touristischen Marketings einen Beitrag zu erheben.

Seit dem 01.01.2019 erheben die 6 Kommunen der Touristischen Arbeitsgemeinschaft „Die Rhöner“ (Ehrenberg, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Poppenhausen, Tann) eine einheitliche Tourismusabgabe im Sinne einer Steuer. Diese beläuft sich auf 1 €/ÜN/Person. Kinder, Schüler und Studenten (gegen Vorlage des Studentenausweises) sind befreit.

Personen, die zur örtlichen Ausübung des Berufes oder zu beruflichen Ausbildungszwecken in der Gemeinde Hilders übernachten, sind von der Tourismusabgabe befreit, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder im Falle eines selbstständig Tätigen aussagekräftige Unterlagen dem Beherbergungsbetrieb vorlegen.

Satzung Tourismusabgabe