Zweckfeuer

Verbrennen von Baum- und Heckenschnitt

Anzumelden ist das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle.

Das Zweckfeuer ist mindestens drei Werktage vor Beginn bei der Martkgemeinde Hilders anzuzeigen.

Nicht erlaubt ist das Verbrennen anderer Materialien, z.B. Müll, Sperrmüll und Elektrogeräte. Hier werden viele giftige Stoffe frei, die für Umwelt und Gesundheit gefährlich sind. Bei Verbrennen oder wildem Ablagern von Abfällen müssen Sie mit einer Anzeige rechnen.