Anmeldung eines Zweckfeuers

In letzter Zeit kam es häufiger vor, dass beim Abbrennen von Zweckfeuern der vorgeschriebene Mindestabstand zu Wohngebäuden, Verkehrswegen etc. nicht eingehalten wurde. Zum Teil wurden uns auch falsche Angaben hierzu gemacht. 
Wir sehen uns deshalb leider gezwungen, zukünftig nur noch Anmeldungen für Zweckfeuer weiterzuleiten, die in der Anlage einen Lageplan des entsprechenden Flurstücks haben, auf dem die genaue Verbrennungsstelle vom Anmelder eingezeichnet ist, damit wir die einzuhaltenden Mindestabstände überprüfen können. 
Wir bitte um Beachtung! 

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