Abräumen von Grabstätten mit abgelaufener Ruhefrist auf allen Friedhöfen der Gemeinde Hilders - bis Sterbejahrgang 1987

Gem. § 11 Abs. 4 der Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe der Gemeinde Hilders sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Wir fordern hiermit die Sorgepflichtigen der Grabstätten mit abgelaufener Ruhefrist auf, die Grabstätte bis zum  30.06.2018 abzuräumen.

Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabmale und sonstigen Anlagen abräumen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten hat der Sorgepflichtige der jeweiligen Grabstätte zu tragen.

Der Gemeindevorstand
Blum, Bürgermeister

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